Digital Personal Branding: Als Führungspersonen sicher auftreten

Personal Branding

Immer mehr Führungskräfte nutzen die digitalen Kanäle wie Social Media, um ihre Person zu „branden“ und eine Identifikationsfigur für das Unternehmen zu etablieren. Beim Digital Personal Branding geben sie durch Storytelling Einblicke in berufliche Tätigkeiten und private Aktivitäten, zeigen sich somit authentisch bzw. menschlich, schaffen Vertrauen und Nähe für Kunden & Co.. Doch dies birgt auch Risiken. So ist es ein schmaler Grat, die richtige Balance zwischen dem öffentlichen und privaten Leben zu finden. Worauf sollten Führungskräfte beim Digital Personal Branding achten – auch rechtlich?

Frank Meyer ist auf dem Weg zur Arbeit. Dabei hat er zuvor bereits sein Healthy Frühstück mit seinen Followern geteilt. Der kleine Moritz guckt verschmitzt in die Kamera und isst seinen Joghurt, während der Papa diese Einblicke in sein Privatleben gibt. Franks Fangemeinde hat mittlerweile eine Bindung zu ihm aufgebaut, denn sie begleitet die Familie virtuell in den Zoo und erlebt den 80sten Geburtstag der Schwiegermutter. Frank hat sich „greifbar“ gemacht und ist längst mehr als der Manager aus dem Großkonzern in der Hauptstadt – er ist Familienvater, Fußballtrainer, Automechaniker und vieles mehr.

Als er begonnen hat, Digital Personal Branding zu betreiben, ahnte Frank zunächst nicht, dass er binnen weniger Wochen so viele Follower generieren wird und sogar die Aufmerksamkeit diverser Werbepartner auf sich zieht. Entstanden ist eine große Chance, die jedoch auch Risiken mit sich bringt – für Frank, aber auch für sein Umfeld.

Generell genießt die Privatsphäre des Einzelnen in Deutschland einen sehr hohen juristischen Schutz. Wer diesen geschützten Bereich freiwillig verlässt, um der Öffentlichkeit Einblicke in sein Privatleben zu geben, der verspielt diesen Schutz womöglich. Auf welche Aspekte sollte Frank daher unbedingt künftig achten?

Was sind meine Ziele beim Digital Personal Branding und welche Grenzen gibt es?

Die erste Aufgabe besteht darin, sich seine eigenen Grenzen bewusst zu machen. Wer wird meine Postings sehen können? Welche Informationen gebe ich dabei preis? Bin ich bereit, auch mit negativem Feedback in meinem Umfeld umzugehen und inwiefern kann die Familie davon betroffen sein? Diese und ähnliche Fragen sollten zunächst im engsten Familienkreis besprochen und ausgelotet werden.

Den Schutz der Kinder gewährleisten

Vom öffentlichen Leben in den sozialen Netzwerken, Blogs oder Ähnlichem sind häufig auch Kinder betroffen, die unbedacht präsentiert werden. Davon sollten Eltern unbedingt absehen, denn es gilt, die Privatsphäre des Kindes zu gewährleisten. Jeder Mensch sollte selbst entscheiden dürfen, sobald er dies beurteilen kann, wo und welche Bilder von ihm auftauchen. Was manche Eltern süß oder lustig finden, kann für das Kind auch peinlich sein. Solche Bilder können ein gefundenes Fressen für Klassenkameraden & Co. sein – und aus dem netten Schnappschuss kann  Mobbing entstehen.

Persönlichkeitsrechte anderer Menschen beachten

Das, was für die eigenen Kinder gilt, das sollte der Erwachsene auch beispielsweise bei öffentlichen Auftritten beachten. Postet Frank hier ein Bild bei der Eröffnung einer neuen Niederlassung und bildet dabei verschiedene Personen ab, so kann er rechtlich belangt werden, wenn die Betroffenen ihr Einverständnis dazu nicht gegeben haben, aber klar erkennbar auf dem Bild, z.B. in seinem Instagram-Feed, zu sehen sind.

Kennzeichnungspflichten einhalten

Regeln gibt es auch für die Nennung und das Präsentieren von Marken, denn hier gibt es klare Kennzeichnungspflichten. Zeigt sich Frank regelmäßig in seinem Sport-Outfit, welches das Logo und den Slogan seines Unternehmens trägt, so kann es sich um Schleichwerbung handeln. Ebenso wiederholte Auftritte und Postings im gleichen Restaurant, Hotel oder ähnlichem, bei denen Brands erkennbar sind. Steckt hinter Frank Posts ein kommerzielles Interesse, so muss er also eine Werbekennzeichnung vornehmen. 

Impressum ist Pflicht

Häufig gibt es fließende Übergänge zwischen einem geschäftlichen und privaten Auftritt im Internet. Sobald ein Nutzer – z.B. in Social Media oder einem Blog – gewerbliche Absichten hat, muss dieser nach § 5 des Telemediengesetzes ein Impressum führen. So ist er als Verantwortlicher erkennbar und bei gesetzlichen Verstößen kontaktierbar. Dabei gilt es zu beachten, dass das Impressum mit maximal zwei Klicks erreichbar sein sollte. Für beispielsweise Facebook und Google+ gibt es eine Info-Schaltfläche, in der auf ein bereits vorhandenes Impressum auf der eigenen Website verwiesen werden kann. Alternativ kann der Nutzer einfach unter dem Titelbild bei Facebook einen neuen Reiter anlegen, es als „Impressum“ bezeichnen und seine Daten eintragen.

Fazit:

Der digitale Wandel eröffnet für Manager und Mitarbeiter neue und vielfältige Möglichkeiten, um die eigene Person als Marke zu positionieren und somit Aufmerksamkeit für bestimmte Ziele zu erhalten. Der Mut, sichtbar zu sein, bedarf aber eines gewissen Fingerspitzengefühls, um Fallstricke – auch rechtlich – zu vermeiden. Damit die digitale Image-Pflege gelingt, sollten die Personen sich insbesondere ihrer Verantwortung sich selbst, aber auch ihrem Umfeld gegenüber bewusst sein.

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