Whistleblowing in Unternehmen: Meldestellen werden Pflicht

Whistleblowing in Unternehmen

Im Jahr 2013 enthüllte Edward Snowden als ehemaliger Mitarbeiter der National Security Agency (NSA) geheime Dokumente, die das Ausmaß der globalen Überwachungspraktiken der USA aufdeckten. Seine Enthüllungen lösten weltweit eine Debatte über Datenschutz, staatliche Überwachung und individuelle Freiheit aus. Snowden riskierte seine Karriere und sein persönliches Wohlergehen, um das Bewusstsein für diese Missstände zu schärfen. Sein Handeln verdeutlicht, wie schmal der Grat zwischen verantwortlichem Handeln und Konsequenzen für Whistleblower sein kann. Dies soll sich durch das neue deutsche „Hinweisgeberschutzgesetz“ ändern.

In den vergangenen Jahren hat das Thema Whistleblowing immer mehr Aufmerksamkeit erlangt. Whistleblower sind Personen, die interne Missstände oder illegale Aktivitäten in Unternehmen oder Organisationen aufdecken. Sie sind wichtige „Informanten“ bei Korruption, Betrug, Umweltvergehen und anderen Verstößen. Doch nicht selten kosten derartige Enthüllungen die Hinweisgeber ihre Arbeitsplätze oder haben andere Konsequenzen.

Davor soll das neue deutsche „Hinweisgeberschutzgesetz“ (HinWeiG) nun schützen. Die Europäische Union hat dieses Gesetz erlassen, um den Schutz und die Unterstützung von Whistleblowern zu erhöhen. Es verpflichtet Unternehmen dazu, intern ein Hinweisgebersystem einzurichten. Dies soll Mitarbeitende dazu ermutigen, Probleme in Unternehmen und Behörden zu melden.

Voraussichtlich wird das Gesetz im Juni 2023 in Kraft treten. Unternehmen müssen die Anforderungen bis September (bei 250 Mitarbeitenden oder mehr) bzw. bis Dezember (bei 50 Mitarbeitenden oder mehr) umsetzen. Es wird dann vorgeschrieben sein, dass über einen internen Meldeweg Informationen über mögliche Missstände oder Verstöße gegen Gesetze, die das Unternehmen betreffen, entgegengenommen werden.

Whistleblower haben Schutz verdient

Whistleblower sind heimliche Stimmen der Gerechtigkeit und müssen daher geschützt werden. Die Einführung des neuen Systems stellt dies sicher und hat verschiedene Vorteile:

  • Es ermöglicht Hinweisgebern, ihre Bedenken und Informationen sicher und vertraulich weiterzugeben, ohne dabei ihre berufliche Position zu gefährden.
  • Das Hinweisgebersystem unterstützt eine transparente und ethische Unternehmenskultur, in der Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien aufgedeckt werden können.
  • Die frühzeitige Identifizierung und Behebung von Problemen werden gefördert. Dies reduziert das Risiko von rechtlichen Konsequenzen, Reputationsverlusten und finanziellen Schäden für Unternehmen.

Unternehmen stehen in der Pflicht: So funktioniert die Umsetzung

Unternehmen müssen im Zuge des HinWeiG proaktiv Maßnahmen zur Umsetzung des Whistleblowing-Systems ergreifen. Es ist entscheidend, einen sicheren und vertraulichen Meldekanal zu schaffen, der den Hinweisgebern Anonymität und Schutz bietet. Dies kann beispielsweise durch die Einrichtung einer anonymen Hotline, eines Online-Meldesystems oder einer speziellen E-Mail-Adresse erfolgen.

Um sicherzustellen, dass gemeldete Vorfälle angemessen behandelt werden, ist die Einrichtung eines spezialisierten Teams oder einer unabhängigen Stelle ratsam. Diese sollte mit der Untersuchung der Meldungen beauftragt sein und die erforderlichen Schritte zur Aufklärung und Behebung von Missständen unternehmen.

Dabei ist zu beachten, dass innerhalb von sieben Tagen auf eine eingegangene Meldung reagiert werden muss. In diesem Zeitrahmen sollte eine Bestätigung erfolgen, dass die Meldung eingetroffen ist und weitergegeben bzw. bearbeitet wird. Im Falle eines Datenschutzvorfalls oder einer Datenschutzverletzung gilt eine noch strengere Frist: hier sind es 72 Stunden. In solchen Fällen müssen die Vorfälle zeitnah gemeldet, bewertet und gegebenenfalls an die zuständige Aufsichtsbehörde weitergeleitet werden. Eine gut dokumentierte betriebliche Richtlinie kann dazu beitragen, dass das Hinweisgebersystem im Unternehmen effektiv genutzt wird, indem sie klare Anweisungen und Verfahren bereitstellt.

Des Weiteren sollten Unternehmen ihre Mitarbeitenden über das Whistleblowing-System informieren und Schulungen zur Sensibilisierung durchführen. Dadurch wird eine Meldekultur gefördert. Die Schulungen sollten die Bedeutung von Whistleblowing, die Rechte und Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber sowie den Umgang mit Meldungen und deren Untersuchung vermitteln.

Wichtig ist außerdem, dass Unternehmen absichern, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Whistleblower ergriffen werden. Dies erfordert klare Richtlinien zum Schutz von Hinweisgebern. Es empfiehlt sich außerdem beispielsweise rechtliche Beratung oder psychologische Betreuung für Hinweisgeber. Dies kann dazu beitragen, dass Whistleblower sich sicherer fühlen und ihre Ängste vor etwaigen Vergeltungsmaßnahmen verringern.

Auch Arbeitgeber profitieren

Indem sie interne Meldestellen einrichten, demonstrieren Arbeitgeber ihre Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen und ethisches Verhalten zu fördern. Dies stärkt das Vertrauen von Mitarbeitenden in die Integrität des Unternehmens und kann zu einer positiven Arbeitskultur beitragen.

Darüber hinaus senden Unternehmen, die sich an die Bestimmungen des Hinweisgeberschutzgesetzes halten, ein positives Signal an ihre Kunden, Geschäftspartner und die Öffentlichkeit. Sie zeigen, dass sie bereit sind, ein transparentes und integres Geschäftsumfeld zu schaffen. Dies kann das Image des Unternehmens stärken und es als vertrauenswürdigen und ethisch handelnden Akteur positionieren.

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