Was sind Rücklastschriftgebühren und wann bekomme ich diese belastet?

06.01.2020

Rücklastschriftgebühren sind Gebühren, welche entstehen, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann.

Hier gibt es verschiedene Gründe:

  • Mangelnde Deckung
  • Fehlerhafte Bankverbindung
  • Wegen Widerspruchs

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen die dabei entstandenen Bankgebühren unverzüglich in Rechnung stellen werden (AGB Ziffer 3.5).

Sollte der Einzug zurück gebucht werden, weil Ihr Konto nicht ausreichend gedeckt ist, können wir den Rechnungsbetrag zuzügl. der Rücklastschriftgebühren erneut von Ihrem Konto abbuchen. Schreiben Sie uns diesbezüglich einfach an. Prüfen Sie jedoch bitte vorab, ob Ihr Konto über eine ausreichende Deckung verfügt.

Wurde der Einzug jedoch wegen falscher Bankverbindung oder Widerspruchs zurück gebucht, benötigen wir ein erneutes SEPA-Basislastschrift-Mandat von Ihnen. Dazu tragen Sie bitte Ihre Bankdaten im Kundenbereich ein und teilen uns mit, dass wir die offenen Rechnungen von Ihrem Konto einziehen können.

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