Können Sie im Falle einer Rücklastschrift den Betrag erneut abbuchen?
Sofern uns Ihre aktuelle Bankverbindung vorliegt, können wir die offenen Posten gerne erneut von Ihrem Konto abbuchen.
Sollten uns jedoch keine Bankdaten vorliegen, tragen Sie diese bitte in Ihrem Kundenbereich unter Stammdaten > Bankverbindung ein und teilen uns mit, dass wir den Einzug erneut vornehmen dürfen.