Was sind Rücklastschriftgebühren und wann bekomme ich diese belastet?
Rücklastschriftgebühren entstehen, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann. Hier erfahren Sie die Gründe und das weitere Vorgehen.
Was sind Rücklastschriftgebühren?
Rücklastschriftgebühren sind Kosten, die entstehen, wenn eine Lastschrift nicht eingelöst werden kann.
Gründe für Rücklastschriften
Die häufigsten Gründe sind:
- Mangelnde Deckung - Das Konto ist nicht ausreichend gedeckt
- Fehlerhafte Bankverbindung - Die hinterlegten Bankdaten sind nicht korrekt
- Widerspruch - Der Kontoinhaber hat der Lastschrift widersprochen
Weiterberechnung der Gebühren
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass netclusive die dabei entstandenen Bankgebühren unverzüglich in Rechnung stellt (AGB Ziffer 3.5).
Erneuter Abbuchungsversuch
Wurde die Lastschrift wegen mangelnder Deckung zurückgebucht, kann netclusive den Rechnungsbetrag zuzüglich der Rücklastschriftgebühren erneut von Ihrem Konto abbuchen. Schreiben Sie uns diesbezüglich an. Prüfen Sie jedoch vorab, ob Ihr Konto ausreichend gedeckt ist.
Neues SEPA-Mandat erforderlich
Wurde die Lastschrift wegen falscher Bankverbindung oder Widerspruch zurückgebucht, benötigt netclusive ein neues SEPA-Basislastschrift-Mandat von Ihnen.
So gehen Sie vor:
- Tragen Sie Ihre korrekten Bankdaten im Kundenbereich ein
- Teilen Sie uns mit, dass wir die offenen Rechnungen von Ihrem Konto einziehen können