Meine E-Mails werden abgewiesen, weil mein System auf einer Blacklist gelandet ist. Was muss ich tun?

15.01.2020

Oft landen Systeme durch Spamversand oder unerwünschte Newsletter auf den verschiedenen Blacklisten. Zunächst gilt daher zu klären, auf welchen Listen das System gelandet ist.

Meist geben die Unzustellbarkeitsberichte, die man per E-Mail als Fehlermeldung erhält bereits einen Anhaltspunkt darüber, welche Liste hier den Versand blockiert hat. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt sich die Verwendung einer Prüfseite, die mehrere Blacklisten abfragt und eine entsprechende Übersicht ausgibt. Dafür kommen z.B. folgende Seiten in Frage:

https://www.anti-abuse.org/

https://mxtoolbox.com/blacklists.aspx

Auf diesen Seiten tragen Sie die IP-Adresse, oder die Domain Ihres geblockten Systems ein (In der Regel ist die IP-Adresse vorzuziehen, da hinter einer Domain auch mehrere Systeme stecken können, von denen für jedes individuell Blockaden vorliegen können).

Sobald Sie wissen auf welchen Listen Ihr System gelandet ist, können Sie die Ursachen dafür ergründen und Ihr System darauf prüfen, dass diese abgestellt wurden. Im Anschluss können Sie bei den jeweiligen Listen eine Neubewertung  beantragen.

Da dies von jedem Betreiber unterschiedlich gehandhabt wird, lässt sich dieser Vorgang nicht allgemeingültig beschreiben. In der Regel läuft es jedoch in etwa so ab, dass Sie die Homepage der jeweiligen Blacklist aufsuchen und dort über ein Formular oder eine E-Mail die IP-Adresse Ihres Systems, sowie Ihre Kontaktdaten mitteilen und um eine Austragung aus der Liste bitten.

Dazu einige nützliche Hinweise:

  • Prüfen Sie vor Ihrem Antrag zur Entfernung unbedingt die jeweils gültigen Bedingungen und die Gründe, die überhaupt dazu geführt haben, dass Sie auf der Liste gelandet sind.
  • Prüfen Sie, dass die jeweiligen Ursachen (z.B. Spamversand) inzwischen auch tatsächlich beseitigt wurden.
  • Vereinzelt verlangen Anbieter Geldzahlungen um einen Eintrag der Liste zu entfernen. Solche Anbieter sind in der Regel nur bedingt seriös. Überlegen Sie sich daher, ob eine Entfernung aus dieser speziellen Liste zum aktuellen Zeitpunkt tatsächlich notwendig ist.

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