Wie kann ich Lieferadressen unabhängig von den Rechnungsadressen einschränken?
Die Notwendigkeit, Lieferadressen unabhägig von Rechnungsadressen einschränken zu können, ist vor allem in Bezug auf die europäische Geoblocking-Verordnung relevant für Händler.
Bei den netclusive Webshops lassen sich Lieferadressen separat zu Rechnungsadressen konfigurieren.
Gehen Sie dabei wie folgt vor:
- Fügen Sie zunächst alle Länder Ihrem Shop hinzu
Einstellungen
► Ländereinstellungen
► Länder
Im Falle der europäischen Geoblocking-Verordnung müssen hier alle EU-Länder hinzugefügt werden.
- Legen Sie nun die Regionen für die gewünschten Liefergebiete an (z. B. "Liefergebiet [Inland]" oder/und "Liefergebiet [EU]") und fügen Sie nur die Länder hinzu, in welche Sie liefern möchten
Einstellungen ► Ländereinstellungen ► Regionen
- Weisen Sie nun Ihren Versandmethoden jeweils die neuen Regionen zu
Einstellungen
► Versand
► Versandmethoden
► Klick auf die Versandmethode
► "Nutzung für folgende Lieferadressen erlauben"
- [optional] Legen Sie ggf. weitere Versandmethoden für die restlichen Länder an (z. B. Selbstabholung), welche keine Einschränkung durch eine Region hat
Einstellungen
► Versand
► Versandmethoden
► Vorhandene Versandmethode anpassen oder eine neue Versandmethode hinzufügen
► "Nutzung für folgende Lieferadressen erlauben" = "Alle Länder des Shops"
- [optional] Die Einschränkungen auf Ihrer Seite für Versandinformationen beschreiben
Inhalt / Kategorien
► Datenblattansicht
► Klick auf Ihre Seite für Informationen zum Versand (z.B. Versandkosten)
► Texte
Quelle:05.12.2018 - https://blog.epages.com/de/geoblocking-was-haendler-jetzt-wissen-sollten-fuer-epages-base/
Nachdem diese Änderungen vorgenommen wurden, können Ihre Kunden die Bestellung nur abschließen, wenn eines der Länder aus Ihrem Liefergebiet ausgewählt oder als Versandtmethode "Selbstabholung" ausgewählt wurde. Der "Kaufen"-Button kann sonst nicht angeklickt werden und der Käufer muss seine Daten anpassen, um die Bestellung abschließen zu können.
Weitere Informationen zu diesem Thema oder zur Geoblocking-Verordnung finden Sie unter: