Was ist bei einem Update oder Inhaberwechsel einer generischen Domain zu beachten?

09.05.2023

ICANN, die Vergabestelle für gTLDs (generische Domainendungen) und new gTLDs (neue generische Domainendungen) hat das Verfahren des OwnerChange-Verfahren zum 01.12.2016 geändert.

Ein Inhaberwechsel liegt immer dann vor, wenn folgende Inhalte verändert werden:

  • Vorname
  • Zweitname
  • Nachname
  • Organistation (Firma)
  • E-Mail-Adresse

Jedem Owner-Change muss sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber zustimmen. Dazu erhalten beide Inhaber eine FOA-Mail (Form Of Authorization), in der sie dem Wechsel innerhalb von 14 Tagen durch Anklicken eines Links zustimmen müssen. Nach Verstreichen der Frist, schlägt das Update fehl und muss neu beauftragt werden. Sollten die E-Mail-Adressen übereinstimmen, wird nur eine Benachrichtigung versendet.

Nach erfolgtem Inhaberwechsel wird die Domain für 60 Tage für einen ausgehenden Transfer gesperrt. Die Option kann vom neuen Inhaber auch mit Entfernen eines Häkchens während des Bestätigungsprozesses deaktiviert werden. Dieser Status kann während der 60 Tage nicht zurückgesetzt oder unterbrochen werden.

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