Was muss ich bei einem Inhaberwechsel einer generischen Domain beachten?
Bei einem Inhaberwechsel (Owner-Change) einer generischen Domain müssen Sie bestimmte Vorgaben beachten. Die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) hat zum 01.12.2016 das Verfahren für Inhaberwechsel bei gTLDs (generische Domainendungen wie .com, .net, .org) und neuen gTLDs geändert.
Wann liegt ein Inhaberwechsel vor?
Ein Inhaberwechsel wird ausgelöst, wenn Sie eine der folgenden Angaben ändern:
- Vorname
- Zweitname
- Nachname
- Organisation (Firmenname)
- E-Mail-Adresse des Inhabers
Ablauf des Inhaberwechsels
1. Zustimmung beider Parteien
Sowohl der alte als auch der neue Domaininhaber müssen dem Wechsel zustimmen.
2. FOA-Mail bestätigen
- Beide Inhaber erhalten eine FOA-Mail (Form of Authorization)
- Die Zustimmung erfolgt durch Klick auf einen Bestätigungslink
- Frist: 14 Tage ab Versand der E-Mail
- Nach Ablauf der Frist schlägt das Update fehl und muss neu beauftragt werden
3. Sonderfall bei identischen E-Mail-Adressen
Sind die E-Mail-Adressen von altem und neuem Inhaber identisch, wird nur eine Benachrichtigung versendet (keine doppelte Bestätigung erforderlich).
Transfersperre nach Inhaberwechsel
Nach erfolgreichem Inhaberwechsel wird die Domain automatisch für 60 Tage gesperrt:
- Kein ausgehender Providerwechsel möglich
- Schutz vor ungewolltem Domain-Verlust
- Optional kann der neue Inhaber die Sperre während des Bestätigungsprozesses deaktivieren
- Die 60-Tage-Frist kann nicht vorzeitig beendet oder unterbrochen werden
Wichtig: Planen Sie einen Inhaberwechsel rechtzeitig, besonders wenn Sie anschließend einen Providerwechsel durchführen möchten.